AGB

Wir legen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseren Rechtsgeschäften zugrunde. Widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

2. Die Annahme der Aufträge im Geschenkartikelbereich erfolgt wegen der besonderen Handelsbräuche in diesem Geschäft unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir sind unter Berücksichtigung der uns bekannten Belange des Kunden berechtigt, Lieferzeiten und Mengen zu wählen.

3. Die Rechnungen sind zahlbar

a) innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto

b) innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

Diese Fristen gelten ab Rechnungsdatum. Bei Überschreiten der vorgenannten Zahlungsfrist werden Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

4. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr und zu Lasten des Empfängers. Soweit die Auslieferung mit unseren Fahrzeugen vorgenommen wird, erfolgt die Lieferung frei Haus bzw. frei Hafen, freie Zufahrt vorausgesetzt. Bei einem Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) ab 1000,- Euro erfolgt die Lieferung frei Station.

5. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung unserer Ware sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich zu erheben. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Liegt ein Mangel vor, der bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar ist, so muss die Mängelrüge bei Entdeckung unverzüglich erfolgen, jeder weitere Verkauf oder Verarbeitung muss eingestellt werden. Die Rücksendung beanstandeter Ware hat erst nach unserer Zustimmung und zwar franko zu erfolgen.

6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in die laufende Rechnung oder die Saldoziehung oder deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe rechtlich ermächtigt, dass die Forderungen des Kunden auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt. Mit Zahlungszustellung, bei Scheck- oder Wechselprotest, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware.

7. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, wird der Sitz unseres Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart.

Moin

Interesse an unseren Artikeln??

Diese sieht man nur als registrierter Wiederverkäufer.

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Zur Registrierung benötigen wir Ihren Gewerbenachweis per Fax oder Mail.

Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen!


Letzte Aktualisierung: 19.03.2024 um 03:04 Uhr
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